VERGÜTUNGSPOLITIK
Als Tochtergesellschaft der Banque Fédérative du Crédit Mutuel (Hauptaktionärin) profitiert Crédit Mutuel Asset Management aufgrund dieser Konzernzugehörigkeit von den Ressourcen und der finanziellen Stabilität der Crédit Mutuel Alliance Fédérale, einer Genossenschaft, die sich ihren Werten und ethischen Grundsätzen verpflichtet fühlt.
Die Vergütungspolitik von Crédit Mutuel Asset Management ist mit den Grundsätzen der Crédit Mutuel Alliance Fédérale sowie mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften konform. Die Crédit Mutuel Alliance Fédérale hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet, der für alle ihre Tochtergesellschaften zuständig ist.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Vergütungspolitik für die Manager von Investmentfonds den Richtlinien 2014/91/EU vom 23. Juli 2014 (OGAW V) und 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 (AIFMD) sowie ihren Umsetzungsbestimmungen unterliegt.
Umsetzungsverfahren
Der Verwaltungsrat der Caisse Fédérale de Crédit Mutuel ist für die Verabschiedung und Einhaltung der Vergütungspolitik verantwortlich und beaufsichtigt deren Umsetzung. Der Verwaltungsrat verabschiedet und überprüft die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik regelmäßig, die ihm vom Vergütungsausschuss vorgelegt werden.
Der Vergütungsausschuss der Caisse Fédérale de Crédit Mutuel nimmt eine jährliche Prüfung der Grundsätze der Vergütungspolitik vor und äußert sich zu den Vorschlägen der Generaldirektion, die diese nach Rücksprache mit den Bereichen Risikomanagement und Compliance ausarbeitet. Er setzt sich aus sechs Verwaltungsratsmitgliedern zusammen, darunter ein Vertreter der Belegschaft. Darüber hinaus sitzen der Generalsekretär, die Personalleiterin und der Leiter der Risikoabteilung der Crédit Mutuel Alliance Fédérale in dem Ausschuss.
Die Vergütungspolitik zielt darauf ab, mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der verwalteten Vermögen
und der Anleger konform zu sein und umfasst Vorkehrungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten.
Daher ermutigt diese Politik nicht zur Übernahme von Risiken, die nicht mit den Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft und den Erwartungen der Anleger konform sind.
Das identifizierte Personal unterliegt besonderen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der Risiko- und Compliance-Regeln, insbesondere bei der Umsetzung der Politik zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken.
Für das Jahr 2021 verfolgt Crédit Mutuel Asset Management insbesondere die folgenden Aspekte seiner Vergütungspolitik:
- Einhaltung sektoraler Ausschlusspolitiken (Kohle, Verteidigung und Sicherheit) ;
- Einhaltung des Ausschlusses kontroverser Werte.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu einer Verringerung der Zuteilung der individuellen variablen Vergütung führen.
Die Vergütungsregeln sind insbesondere in Bezug auf den Entscheidungsfindungsprozess, die Bestimmung der identifizierten Mitarbeiter und die Vorkehrungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten dokumentiert. Diese Vergütungen basieren auf zwei Hauptkriterien: der Entwicklung des oder der von dem Mitarbeiter verwalteten Fonds sowie seinem individuellen Beitrag zu den Aktivitäten des Unternehmens.
Darüber hinaus werden die Anlage- und Risikomanagementprozesse von Crédit Mutuel Asset Management von Ad-hoc-Ausschüssen bestimmt. So erfolgt die Anlageverwaltung jeweils im Rahmen von Anlageausschüssen. Letztere treten jeweils in unterschiedlichen Abständen zusammen und bestimmen im Rahmen der Anlageverwaltung die zulässigen Vermögensallokationen. Ihre Anlagetätigkeit unterliegt in erster Linie der Aufsicht ihrer Vorgesetzten im Hinblick auf die Anlagen sowie die Einhaltung der Kennzahlen. Das Risikomanagement sowie die Innenrevision und Compliance sorgen darüber hinaus für die Überwachung der eingegangenen Positionen und die Einhaltung der internen und aufsichtsrechtlichen Verfahren.
Diese strukturierte Vorgehensweise ermöglicht den Managern somit nur eine eingeschränkte Risikoübernahme. Darüber hinaus tätigt Crédit Mutuel Asset Management keine spekulativen Anlagegeschäfte auf eigene Rechnung und schreibt bei Irrtümern eine sofortige Auflösung der Positionen vor.
Identifizierte Mitarbeiter
Crédit Mutuel Asset Management hat Risikoübernehmer anhand von zwei Kriterien identifiziert:
- der Rolle und Verantwortung der Mitarbeiter zur Bestimmung der Risikoübernehmer auf der Ebene der Verwaltungsgesellschaft und der verwalteten OGAW/AIF,
- der Vergütungen zur Bestimmung der Mitarbeiter, die angesichts ihrer Vergütung als Risikoübernehmer anzusehen sind.
Als identifizierte Mitarbeiter gelten:
- der Generaldirektor, die stellvertretenden Generaldirektoren, Leiterin der Vermögensverwaltung und die Leiter der folgenden Bereiche: Vermögensverwaltung, der verantwortungsvollen und nachhaltigen Finanzwirtschaft, Rechts- und Finanzabteilung, Vertrieb, Risikomanagement, Unterstützungsfunktionen, Personalabteilung sowie Innenrevision und Compliance
- die Mitarbeiter im Bereich der Kollektivanlageverwaltung von Crédit Mutuel Asset Management: die Manager.
Vergütungen
Unter den identifizierten Mitarbeitern von Crédit Mutuel Asset Management erhalten bestimmte Mitarbeiter neben ihrer festen Vergütung ermessensabhängige Prämien. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Manager und die Generaldirektion. Zur Einschränkung der Risikoübernahme müssen die Modalitäten der ermessensabhängigen Vergütung die Berücksichtigung der Leistung und des Risikos ermöglichen. Das Risikomanagement, die Einhaltung der ethischen Grundsätze und die Interessen der Kunden müssen in jedem Fall eine größere Rolle spielen als die finanzielle Entwicklung.
Crédit Mutuel Asset Management kann die Gewährung dieser ermessensabhängigen Prämien verweigern, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Diese individuellen Prämien können unter bestimmten Umständen und insbesondere im Falle der Schädigung der Interessen der Kunden oder grober Verletzungen der ethischen Grundsätze reduziert oder vollständig entzogen werden. Die Zahlung einer garantierten Prämie erfolgt nur ausnahmsweise und nur bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, wobei sie auf das erste Jahr beschränkt ist.
Ermessensabhängige Prämien werden im März des auf das jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahres gezahlt, wenn eine Beurteilung des jeweiligen Geschäftsjahres möglich ist. Diese Prämien sind pro Person auf 100.000 € pro Jahr begrenzt und werden auf einmal ausgezahlt. Im Falle einer Überarbeitung der Vergütungspolitik, die eine Zahlung von ermessensabhängigen Prämien von über 100.000 € zulassen würde, würde Crédit Mutuel Asset Management die AMF vorab darüber informieren und ihre Vergütungspolitik mit der OGAW V-Richtlinie und der AIFM in Einklang bringen, indem sie insbesondere eine Verteilung der Zahlungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vorsehen würde.